Loizides: Bei fehlenden Studierendenwohnungen jetzt handeln!

CDU-Fraktion will Änderung des Baulandbeschlusses

Frankfurt am Main, 28. Mai 2021 - Frankfurt am Main, 28. Mai 2021 - Die CDU-Stadtverordnete Christiane Loizides hält die Schaffung von mehr studentischem Wohnraum für dringend notwendig.
Christiane Loizides, CDU-Stadtverordnete, Vorsitzende der CDU Dornbusch, Vorsitzende des FA Stadtentwicklung der Frankfurter CDUChristiane Loizides, CDU-Stadtverordnete, Vorsitzende der CDU Dornbusch, Vorsitzende des FA Stadtentwicklung der Frankfurter CDU

„Für die Frankfurter Hochschulen werden fehlende Wohnungen und Wohnheimplätze immer mehr zum Nachteil. Studentisches Wohnen muss daher Teil der Frankfurter Bauagenda werden!“

Nur rund sieben Prozent der ca. 62.000 Studierenden in Frankfurt hätten die Möglichkeit, einen Platz in einem öffentlich geförderten Wohnheim zu erhalten: „Es stehen lediglich ca. 4.500 Plätze zur Verfügung – das ist viel zu wenig!“, so Loizides. Alle übrigen Studierenden müssten sich auf dem freien Wohnungsmarkt versorgen und hätten zunehmend Schwierigkeiten, die hohen Mieten aufzubringen. Die Christdemokratin ärgert sich, dass in den Jahren 2017 bis 2019 speziell aus dem „Frankfurter Programm zur Wohnraumförderung für Studierende“ kein einziger Euro abgeflossen ist: „Das Geld war doch da! Unverständlich ist für uns als CDU auch, warum die Versorgungsquote bei bezahlbarem studentischem Wohnen in Frankfurt derart deutlich unter dem Bundesdurchschnitt von zehn Prozent liegt! Deswegen muss die Projektsuche und Bauherrenberatung mit Hinweis auf die Fördermittel für neue Studierendenwohnungen unbedingt intensiviert werden. Auch rechtliche Hürden sind abzubauen“, so Loizides.

Studentisches Wohnen müsse daher fester Bestandteil der aus öffentlichen Mitteln geförderten Bauprojekte werden. Die CDU-Fraktion hat dazu jetzt einen entsprechenden Antrag im Stadtparlament vorgelegt. „Die derzeitigen Regeln verhindern eine Beteiligung des Studentenwerkes Frankfurt an Bewerbungs- und Vergabeverfahren für gemeinschaftliches und genossenschaftliches Wohnen. Das muss geändert werden. Sie beziehen sich ausschließlich auf Wohninitiativen und genossenschaftliche Zusammenschlüsse“, erläutert die Stadtverordnete. Durch eine entsprechende Änderung des Baulandbeschlusses soll studentisches Wohnen in die 15-Prozent-Quote der Bereitstellung von Flächen für gemeinschaftliches und genossenschaftliches Wohnen aufgenommen werden. „Dann hätten auch Bewerbungen der Studentenwerke und anderer Bauträger für Wohnheime eine reale Chance, zum Zuge zu kommen. Wenn wir den Wissenschaftsstandort Frankfurt stärken wollen, müssen Hochschulangehörige angemessen mit Unterkünften versorgt werden“, so Loizides.