CDU-Anträge im Ortsbeirat 9

CDU – Antrag im Ortsbeirat 9

Hilfe in der Coronakrise: Zuwendungen aus Mitteln des Ortsbeiratsbudgets

Bezug: OA 566/20 (OF 798/9)

 Der Ortsbeirat 9 hat in seiner Maisitzung beschlossen, dass er im Jahre 2020 Zuwendungen  aus seinem Budget wegen finanzieller Probleme, die Vereinen und anderen lokalen Institutionen in der Coronakrise vielfach entstanden sind, diesen zur finanziellen Unterstützung und Überbrückung gewähren möchte. Es steht zu erwarten,  dass ein entsprechender Antrag der Römerkoalition auf einmalige Freigabe der Mittel aus den Ortsbeiratsbudgets in der Stadtverordnetenversammlung am 2. Juli 2020 beschlossen wird.

Der Ortsbeirat wird daher gebeten,

Zuwendungen aus seinem Jahresbudget 2020 in Höhe von jeweils 2000 bis 5000 EURO, je nach Mitteilung entsprechenden Bedarfs an den Ortsvorsteher, zu gewähren an

1. den Fußballverein Concordia Eschersheim;

2. den  Ballspiel - Club Schwarz – Weiß 1919 Frankfurt/Main e.V. (BSC SW 1919);

3. den SV Blau-Gelb Frankfurt e.V.

4. das Kooperationsprojekt der Heinrich-Seeliger-Schule und der Wöhlerschule
„SCHÜLER HELFEN SCHÜLERN IN CORONA – ZEITEN“

5. Geschäftsring Dornbusch e.V.      

6. Ginnheimer Gewerbering e.V.            

Frankfurt am Main, im Juni 2020                                        

Antragstellerin: Christiane Loizides

 

 

Antrag der CDU-Fraktion im Ortsbeirat 9

Hilfe in der Coronakrise: Ortsbeiratsbudget im Jahre 2020 zur Unterstützung örtlicher Einrichtungen freigeben

Das Vereinsleben in den Stadtteilen ist durch die Corona-Krise weitgehend zum Stillstand gekommen. Das hat auch finanzielle Folgen. Das Land Hessen hat zwar zur Unterstützung gemeinnütziger Vereine im steuerlichen Sinne mehrere Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Ebenfalls stellt das Land Hessen eine Soforthilfe für Vereine mit einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zur Verfügung. Durch die Auswirkungen der Pandemie sind aber auch andere Vereine, Zusammenschlüsse und Institutionen in ihrer Existenz bedroht, die zwar nicht gemeinnützig im steuerlichen Sinne sind, aber gemeinnützige Inhalte und Ideen verfolgen. Dazu gehören bspw. die Vereinsringe, aber auch viele andere Vereine mit sozialem oder kulturellem Hintergrund, die der Allgemeinheit dienen. Vereine bzw. ehrenamtliches Engagement sind für unsere gemeinschaftliche und solidarische Gesellschaft von grundlegender Bedeutung. Die Stadtverordnetenversammlung hat deshalb 2014 bereits das Ortsbeiratsbudget auf die Förderung von zeitlich begrenzten Projekten von Vereinen und bürgerschaftlichen Initiativen mit gemeinnützigen Inhalten und Ideen erweitert und damit neue Fördermöglichkeiten für die ehrenamtliche Arbeit in den Stadtteilen geschaffen.

Der Ortsbeirat 9 ist vor diesem Hintergrund bereit, die eingangs genannten Vereine und Einrichtungen mit seinem Budget für das Jahr 2020 zu unterstützen.

Der Ortsbeirat möge daher beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen:

Die Verwendungsmöglichkeiten für das Budget des Ortsbeirats 9 wird im Jahr 2020 ausnahmsweise um die Möglichkeit erweitert, aus diesen Mitteln einmalige, nicht rückzahlbare Zuwendungen an Vereine und andere lokale Institutionen mit gemeinnützigen Inhalten und Ideen zu gewähren, für die kein Verwendungsnachweis erbracht werden muss.

Frankfurt am Main, im Mai 2020

Antragsteller:
Christiane Loizides
Lothar Stapf
Friedrich Hesse
Christoph Heidenreich



Antrag der CDU-Fraktion im Frankfurter Römer

Vereinen lokal helfen

Freigabe des Ortsbeiratsbudgets für Corona-Hilfen

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Verwendungsmöglichkeiten für das Budget der Ortsbeiräte werden im Jahr 2020 ausnahmsweise um die Möglichkeit erweitert, aus diesen Mitteln einmalige, nicht rückzahlbare Zuwendungen an Vereine und andere lokale Institutionen mit gemeinnützigen Inhalten und Ideen zu gewähren, für die kein Verwendungsnachweis erbracht werden muss. Der Magistrat wird beauftragt, nach dem Beschluss im Ortsbeirat diese Vereinshilfe zügig und unbürokratisch auszuzahlen. Begründung: Das Vereinsleben in den Stadtteilen ist durch die Corona-Krise weitgehend zum Stillstand gekommen. Das hat auch finanzielle Folgen. Zur Unterstützung für im steuerlichen Sinn gemeinnützige Vereine hat das Land Hessen bereits das Förderprogramm „Weiterführung der Vereins- und Kulturarbeit“ aufgelegt, mit dem je nach Situation bis zu 10.000 Euro für jeden Verein ausgezahlt werden können. Eingang: 2 Ebenfalls stellt das Land Hessen eine Soforthilfe für Vereine mit einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zur Verfügung.

Doch durch die Auswirkungen der Pandemie sind auch viele andere Vereine und Institutionen in ihrer Existenz bedroht, die zwar nicht gemeinnützig im steuerlichen Sinne sind, aber gemeinnützige Inhalte und Ideen verfolgen bzw. in ihren Satzungen verankert haben. Dazu gehören bspw. die Vereinsringe, aber auch viele andere Vereine mit sozialem oder kulturellem Hintergrund, die der Allgemeinheit dienen. Vereine bzw. ehrenamtliches Engagement sind für unsere gemeinschaftliche und solidarische Gesellschaft von grundlegender Bedeutung. Besonders die Frankfurter Ortsbeiräte haben die aktive lokale Vereinsarbeit sehr gut im Blick. Die Stadtverordnetenversammlung hat deshalb 2014 bereits das Ortsbeiratsbudget auf die Förderung von zeitlich begrenzten Projekten von Vereinen und bürgerschaftlichen Initiativen mit gemeinnützigen Inhalten und Ideen erweitert und damit neue Fördermöglichkeiten für die ehrenamtliche Arbeit in den Stadtteilen geschaffen. Im „Ausnahmejahr“ 2020 soll es den Ortsbeiräten ermöglicht werden, in besonderen Fällen durch einmalige Zuwendungen an Vereine und andere lokale Institutionen dazu beizutragen, dass diese ihr Engagement fortsetzen können, auch wenn sie infolge der Corona-Pandemie finanziell in Not geraten sind und keinen Zugang zu den hessischen Förderprogrammen besitzen.

29. April 2020, Frankfurt am Main, gez. Dr. Nils Kößler, Fraktionsvorsitzender, Stadtv.

Antragsteller:
Stadtv. Ulf Homeyer
Stadtv. Dr. Nils Kößler
Stadtv. Michael zu Löwenstein
Stadtv. Erika Pfreundschuh
Stadtv. Dr. Christoph Schmitt 




Antrag der CDU-Fraktion im Ortsbeirat 9

Nichtbeachtung von Signalzeichen auf der A-Linie der U-Bahn auf der Eschersheimer Landstraße

Bürgerbeschwerden weisen darauf hin, dass auf der oberirdischen Strecke der U-Bahnlinien U1, U2, U3 auf der Eschersheimer Landstraße zwischen den Haltestellen Am Dornbusch und Lindenbaum häufig das Haltesignal vor den Streckenübergängen durch die Fahrer missachtet wird. Das soll insbesondere die U-Bahn-Linie 2 betreffen. Dabei soll es zu gefährlichen Situationen für querende Schüler der in der Nähe gelegenen Schulen (Wöhlerschule, Ludwig-Richter-Schule) gekommen sein, wofür Zeugen benannt werden.

Der Magistrat wird gebeten,

die Situation auf der Strecke, insbesondere die Schaltung der Signalanlagen, zu überprüfen und ggf. durch geeignete Maßnahmen Abhilfe zu schaffen und dem Ortsbeirat zeitnah über das Veranlasste zu berichten.

Frankfurt am Main, im November 2019                  

Antragstellerin: Christiane Loizides





Antrag vom 17.10.2019, OF 697/9

Betreff: Versetzung der Fahrradständer an der Ecke Eschersheimer Landstraße/Eduard-RüppellStraße

Fußgänger und Radfahrer werden an der Ecke Eschersheimer Landstraße/Eduard Rüppel Straße vor und nach dem Überqueren des Zebrastreifens sowohl in nördliche als auch in südliche Richtung massiv beeinträchtigt durch die im Weg platzierten Fahrradständer neben der Glascontaineranlage. Insbesondere nach dem Anhalten der Stadtbahn an der Haltestelle Dornbusch kommen die den südlichen Aus- bzw. Übergang benutzenden Fußgängerströme an dieser Stelle in Konflikt untereinander und mit Fahrradfahrern beim Ausweichen vor den Fahrradständern, die im Wege stehen. Die beigefügten 2 Fotos mögen das Problem veranschaulichen. Der Magistrat wird daher dringend gebeten, durch ein Versetzen der Fahrradständer die Situation, die von Anliegern und Anwohnern beklagt wird, zu entschärfen.

    


Antrag der CDU im Ortsbeirat 9

Kein Grillplatz im Gelände des Nidda-Parks neben dem Wasserspielplatz im Bereich der dort vorhandenen Sporteinrichtungen und Lokale

Nach Information insbesondere von Vertreter des Tennisclubs TC Niddapark, des Sportvereins Blau-Gelb, und des Restaurants Exis im Niddapark würde die im Ortsbeirat 9 vorgestellte Planung der Einrichtung eines offiziellen Grillplatzes am vorhandenen Wasserspielplatz von der vorhandenen Infrastruktur und der Frequentierung der dort bereits vorhandenen Einrichtungen her nicht mehr verkraftbar sein. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb die von ihnen den zuständigen Vertretern der Stadt Frankfurt bereits mündlich oder per E-Mail vorgetragenen Bedenken nicht berücksichtigt werden. So ist schon bisher die Toilettensituation unerträglich im Hinblick auf die vorhandene Ansammlung von Freizeitaktivitäten. Die am Wasserspielplatz vorhandenen Toiletten funktionieren sehr häufig nicht. Die Nutzer versuchen, die Toiletten des Lokals Exis oder sogar des weiter entfernten Lokals im Tennisclub TC Niddapark zu benutzen. Eine Überwachung der unerwünschten Benutzung ist ohne zusätzliche Investitionen in Technik oder Überwachungspersonal nicht möglich; die im Lokal Exis vorhandenen Toiletten sind vom Lokal aus nicht einzusehen. Bereits bisher verursacht die oft illegale Grilltätigkeit von Wochenendbesuchern auch erhebliche Beeinträchtigungen bzgl. Rauch und Gerüchen für die Besucher, insbesondere die Nutzer der Terrassen des Lokals Exis.

Zudem ist die Verschmutzung vor Ort durch Hinterlassenschaften nach dem Grillen nicht mehr akzeptabel. Ferner wäre die Parkplatzsituation vorhersehbar an den Wochenenden nicht mehr zumutbar. Verhältnisse wie am Lohrberg sollten nicht vorsätzlich nunmehr an anderer Stelle des Stadtgebiets geschaffen werden. Die Nutzung des Niddaparks durch Erholungssuchende der umliegenden Wohnquartiere wird darüber hinaus durch den Beginn der Gleisausbauarbeiten an der dort vorbeiführenden Bahnstrecke erheblich beeinträchtigt, zahlreiche der an den Wochenden dringend benötigten Parkplätze sind weggefallen. Beeinträchtigungen durch Baulärm u.ä.m. müssen auch an den Sonntagen ertragen werden, die vorhandenen Gaststätten fürchten bereits um ihre Existenz. Der SV Blau Gelb hat nach dem Fußballverein am Riedberg die größte Jugendfußballabteilung in Frankfurt. Der Tennisclub TC Niddapark hat 450 Mitglieder davon ca. 200 Jugendliche zwischen 5 und 18 Jahren. Die Jugendarbeit wird jeweils ehrenamtlich geleistet; die Ehrenamtler fühlen ihren Einsatz bei Installierung eines städtischen Grillplatzes in ihrem Umfeld missachtet. Bereits jetzt wird im Bereich des eingerichteten Wasserspielplatzes an den Wochenenden massenhaft und störend illegal geparkt. Die Platzierung von Steinblöcken am Rande der Straße „Am Ginnheimer Wäldchen“ hat die Situation für Fußgänger erschwert. Die Kinder, die alleine mit dem Fahrrad zum Sport fahren, werden durch den Fahrzeugverkehr gefährdet. Nunmehr wird häufig auf dem Bürgersteig gefahren. Die Situation ist bereits jetzt ohne Grillplatzeinrichtung an den Wochenenden unerträglich und außer Kontrolle.

Dabei sind die zahlreichen Nutzer der Kleingärten am und in der Nähe des geplanten Standortes, die auch mit Fahrzeugen anfahren, ebenfalls in die Abwägung einzubeziehen. Die Verlegung des Standortes eines Grillplatzes von einem anderen Stadtteil, in dem es zu ähnlichen Problemen gekommen ist, an den nunmehr gemäß der Vorstellung des Magistrats in der Sitzung des Ortsbeirats 9 vom 28.03.2019 vorgestellten Standort wird nach dem sog. St.- Florian-Prinzip das Problem lediglich verlagern und neue Betroffenheiten schaffen. Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen: Der Magistrat wird ersucht, die plante Verlagerung eines Grillplatzes nicht, wie in der Sitzung des Ortsbeirats 9 vom 28.03.2019 vorgetragen, an den Rand des Niddaparks in der Nähe der Straße „Am Ginnheimer Wäldchen“ vorzunehmen.

Frankfurt, im April 2019                                                                               

Antragstellerin:
Christiane Loizides




Unterirdische Glascontainer im Bezirk des Ortsbeirats 9

Stellungnahmen des Magistrats v. 16.02 2010, ST 334; v. 24.02.2012, ST 319;  v.29.10.2012, ST 1666; v. 10.06.2013, ST 817; v. 06.02.2015, ST 201; M 10 v. 13.01.2017

In den letzten 6 Jahren wurde stadtweit die Installation unterirdischer Glascontainer gefordert und in zahlreichen Stellungnahmen des Magistrats mit verwirrend unterschiedlichen Aussagen beantwortet. Festzuhalten ist jedenfalls, dass unterirdische Glascontainer in jeder Hinsicht Vorteile bieten, die Installation aber teurer ist als das Aufstellen der bisher üblichen oberirdischen Behälter. Während der Magistrat noch in der ST 334/2010 äußerte, er werde das System oberirdischer Glascontainer beibehalten, führte er bereits in der ST 1666/2012 aus, dass die von anderen Kommunen bereits seit 20 Jahren installierten Unterflur-Sammelsysteme städtebaulich -ästhetische, funktionale und lärmmindernde Vorteile gegenüber oberirdischen Sammelcontainern böten. Dem stünden allerdings höhere Investitionskosten gegenüber.

Insgesamt ist festzustellen, dass – mangels eines stadtweiten Konzepts - nach undurchsichtigen Kriterien manche Stadtteile in den Genuss der Installation unterirdischer Glascontainer kommen, andere nicht; auf die o.g. Stellungnahmen wird insoweit Bezug genommen. Auch ist nicht nachvollziehbar, weshalb die Finanzierung seit vielen Jahren „derzeit“ nur aus dem Programm „Schöneres Frankfurt“ erfolgen soll.

Der Magistrat wird daher gebeten,
1. jedenfalls für den Bereich des Ortsbezirks 9 ein Konzept vorzulegen, das Standorte für die Installation unterirdischer Glascontainer ausweist. Dabei sind nur Standorte aufzuführen, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass der Installation der unterirdischen Behälter nicht vorhandene unterirdische Leitungen entgegenstehen;
2. gleichzeitig dafür zu sorgen, dass entsprechende Mittel in den Haushalt eingestellt werden, so dass die punktuelle und im Einzelfall nicht nachvollziehbare Aufnahme in das Programm „Schöneres Frankfurt“ nicht mehr erforderlich sein wird.

Frankfurt, im März 2017                                

Antragsteller:

Christiane Loizides                                                                                                          
Friedrich Hesse




Unterirdische Glascontainer – Mittel in das Ortsbeiratsbudget einstellen
Im Hinblick auf die positiven städtebaulich-ästhetischen, funktionalen und lärmmindernden Vorteile unterirdischer Glascontainer auf die Umgebung ihres Standorts (vgl. u.a. ST 1666/2012) sollte zum Ausgleich der höheren Kosten des Einsatzes von Unterflursammelsystemen vom Ortsbeirat 9 ein Beitrag aus dem Ortsbeiratsbudget vorgesehen werden, der die vom Magistrat erbetene Installation unterirdischer Glascontainer an geeigneten Standorten im Ortsbezirk befördert.

Der Ortsbeirat wird daher gebeten, einen Betrag für die finanzielle Unterstützung der Installation unterirdischer Glascontainer im Jahr 2017 durch den Magistrat im konkreten Einzelfall bis zu einer Höchstsumme von 30.000,- EUR bereit zu stellen.

Frankfurt, im März 2017                      
                                                                            
Antragstellerin:

Christiane Loizides





Antrag
Auch U – und Straßenbahnen im 24 – Stunden – Betrieb                               

Vorgang: ST 194/17

Nach Ankündigung von Oberbürgermeister Peter Feldmann sollen ab Ende 2018 die U-und Straßenbahnen in Frankfurt zumindest auf ausgewählten Strecken rund um die Uhr verkehren. Geplant ist nach Pressemeldungen von Anfang Februar 2017, auf nachgefragten Strecken in der Nacht einen durchgehenden Halbstundentakt anzubieten. Im Gespräch ist auch die durch Ginnheim führende Straßenbahnlinie 16.

Nach Auskunft eines VGF-Vertreters gegenüber Anwohnern der Ginnheimer Landstraße soll allerdings die Gleisanlage des dortigen Gleisbetts erst im Jahre 2019 erneuert werden. Derzeit macht sich der schlechte Zustand des Gleisbetts durch verstärkt festzustellende Erschütterungen in den angrenzenden Häusern bemerkbar. Durch den möglichen nächtlichen Straßenbahnverkehr kommt für die Anwohner eine zusätzliche Lärmbelastung mit Störung der Nachtruhe zu.

Der Magistrat wird daher gebeten, dafür Sorge zu tragen,
1. dass der Erneuerungstermin der Gleisanlagen der Straßenbahnlinie 16 im Bereich der Ginnheimer Landstraße vor die Inbetriebnahme des Nachtverkehrs vorgezogen wird;
2. zu prüfen und dem Ortsbeirat zu berichten, welche Möglichkeiten es gibt, die Straßenbahnfahrzeuge auf einen emissionsärmeren Betrieb umzurüsten.
 
Frankfurt, im Februar 2017                                                 

Antragstellerin:

Christiane Loizides





Antrag
Vorgang ST 194/17 ; ferner: OM 376/16, OF 1036/16; ST 59/16; V 1439/16; OF 962/16                                                                                                            

Nachtbetrieb von U-Bahnen und Straßenbahnen
 
In den Medien wurde Anfang Februar 2017 berichtet, dass nach Ankündigung des RMV künftig auch nachts im Frankfurter Stadtgebiet S-Bahnen im 24-Stunden-Takt verkehren sollen. Auch für U- und S-Bahnen wird nach Mitteilung des Magistrats in der ST 194/17   derzeit auf lokaler Ebene geprüft, ob und unter welchen Voraussetzungen auf einigen Linien ein Nachtbetrieb möglich ist. Im Bereich des Ortsbezirks 9 ist die U-Bahnlinie U2 im Gespräch.

Die Anwohner der Eschersheimer Landstraße klagen seit längerem über die Emissionen des oberirdisch verlaufenden U-Bahn-Verkehrs auf der Eschersheimer Landstraße, insbesondere Lärm beim Anfahren und Bremsen sowie in den Kurvenbereichen. Der Magistrat hatte in der ST 59/16 für das Quietschen in den Kurvenbereichen für „spätestens Mitte 2016“ Versuche für Abhilfe angekündigt. Geräusche sind jedoch noch immer zu hören.

Daher wird der Magistrat um Auskunft gebeten,
inwieweit bei der vordergründig positiv zu beurteilenden Planung, die U 2 (oder ggf. eine andere Linie der A-Strecke) im 24-Stunden-Betrieb fahren zu lassen, die Lärmbeanspruchung der Anwohner vermieden werden soll.
 
Frankfurt, im Februar 2017                                                

Antragstellerin:

Christiane Loizides




Kurzzeitparkplätze für die Straße Am Dornbusch
 
Vorgang: M 47 (2015)
 
Der Magistrat wird gebeten,
1. auf die Errichtung von Fahrradständern vor dem Haus Am Dornbusch 12 zu verzichten
2. stattdessen Fahrradständer auf der südlichen Straßenseite direkt am   südwestlichen Abgang zur Fußgängerunterführung einzurichten.
3. anstelle der auf die Südseite verlegten Fahrradständer können dann westlich des Taxihalteplatzes 1 oder 2 Kurzzeitparkplätze eingerichtet werden.



Erheblicher Parkdruck in den Wohngebieten entlang der Eschersheimer Landstraße

Antrag vom 05.01.2017, OF 173/9

In allen Wohngebieten rechts und links der Eschersheimer Landstraße gibt es aus unterschiedlichen Gründen Probleme mit dem ruhenden Verkehr. So wurden wir z.B. für Dienstag, den 10. Januar, vom Straßenverkehrsamt zu einem Ortstermin in die Friedlebenstraße eingeladen; diese Straße ist komplett überparkt, unter anderem wegen der nahen Waldorfschule. Die Anwohner haben sich beschwert mit der möglichen Folge, dass eine ganze Reihe heute geduldeter Plätze wegfallen könnten.

Im Dichterviertel parken immer mehr Pendlerautos aus den umliegenden Landkreisen, da diese den günstigeren stadtinternen Fahrscheinpreis nutzen wollen, so dass es auch hier zu Parkproblemen für die Anwohner kommt. Noch viel größere Parkprobleme haben die Dornbuschsiedlung und das Wohngebiet nordöstlich der Kreuzung Hügelstraße/Eschersheimer Landstraße, da hier in den fünfziger Jahren aufgrund der niedrigeren Fahrzeugdichte nicht genügend Stellplätze eingerichtet wurden.

Im Umfeld der Grafenstraße und um die Andreaskirche ist die Parkplatznot besonders groß. Im Bebauungsplan NW 81 c Nr. 1 ist unter einer öffentlichen Grünfläche hinter der Andreaskirche eine Tiefgarage eingezeichnet, die aber nie gebaut wurde.

Es ist bekannt, dass amtlicherseits über eine Reservierung von Standplätzen für "Carsharingfahrzeuge" nachgedacht wird; dies würde die Probleme der Anwohner bei der Suche nach einem wohnungsnahen Parkplatz noch weiter erhöhen.
 
Vor diesem Hintergrund fragt der Ortsbeirat den Magistrat, welche Möglichkeiten er sieht, hier Abhilfe zu schaffen.
 
 
Antragsteller: 

CDU 



Öffentlicher Bücherschrank an der Niedwiesenstraße

Antrag vom 05.01.2017, OF 172/9

Die TSG 51 Frankfurt hat angeregt, dass in der Niedwiesenstraße (Höhe Sportplatz TSG 51) ein Offener Bücherschrank eingerichtet wird.
Die Betreuung soll durch eine Projektleiterin des Vereins erfolgen, deren Name dem Ortsbeirat bereits bekannt ist.
 
Der Ortsbeirat unterstützt dieses Vorhaben und wird die für die Errichtung des Bücherschranks erforderlichen Finanzmittel aus dem Ortsbeiratsbudget finanzieren.
 
Antragsteller: 

CDU 


 
Wendeschleife Eschersheimer Landstraße, Höhe Hinter den Ulmen

Antrag vom 05.01.2017, OF 166/9
 
Vorgang: OM 500/16 OBR 9; ST 367/16; OM 1/16 OBR 9; ST 1015/16
 
In der ST 367 vom 19.2.2016 hat der Magistrat die Einrichtung eines Wendeverbots an der Öffnung des in der Eschersheimer Landstraße verlaufenden Gleiskörpers in Höhe der Straße Hinter den Ulmen angekündigt. Dieses Wendeverbot ist wenig später eingerichtet und Verkehrszeichen (VZ) 272 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) aufgestellt worden.
 
In der ST 1015 vom 8.8.2016 zugesagt, daß "das Wenden für PKW erlaubt" wird. Der Ortsbeirat fragt daher den Magistrat, wann diese Zusage umgesetzt werden kann.
 
 
Begründung:
Bislang ist noch immer Vz 272 StVO angebracht, was das Wenden nicht nur LKW, sondern auch PKW verbietet.

Antragsteller: 

CDU 
 


Wendeschleife an der Hügelstraße optimieren

Antrag vom 05.01.2017, OF 167/9

Ostlich der Kreuzung mit der Eschersheimer Landstraße gibt es in der Hügelstraße eine Wendemöglichkeit, die seinerzeit durch Betonabweiser nach Osten bis auf Höhe einer bereits existierenden Verkehrsinsel verschoben wurde. Da der Wendekreis an dieser Stelle nicht immer ausreicht, müssen die wendenden Fahrzeuge relativ weit ausholen und behindern dadurch mit dem Heck des Autos den fließenden Verkehr.
 
Diese Situation ließe sich durch eine leichte Verschiebung der Wendeschleife bis auf Höhe der Einmündung der Ulrichstraße verbessern, dazu müsste nur die Fahrbahnmarkierung leicht verändert werden, zusätzlich wäre es möglich, durch eine optische Markierung rechts und links der beim Wenden gefahrenen Kurve die Wendemöglichkeit deutlicher hervorzuheben.
Der Magistrat wird gebeten, im Sinne der Anregung tätig zu werden.
 
Antragsteller: 

CDU 

 

Schulweg Ginnheim - Ecke Ginnheimer Stadtweg/Am Eisernen Schlag
 
Antrag vom 05.01.2017, OF 163/9

Aufgrund von Beschwerden von Eltern, die morgens ihre Kinder per Fahrrad/Laufrad auf dem Weg zum Kindergarten in Alt-Ginnheim begleiten, ist davon auszugehen, dass es dort morgens an der Einmündung der Straße Am Eisernen Schlag in den Ginnheimer Stadtweg häufig zu Verkehrsproblemen kommt. An den beiden gehwegabgesenkten Straßenecken ist nämlich regelmäßig der abgesenkte, gegenüberliegende Straßenbereich so zugeparkt, dass für Kinderwagen, Fahrradfahrer und Fußgänger eine Querung in Richtung Alt-Ginnheim I Unterfuhrung der Rosa-Luxemburg-Straße nicht gefahrlos möglich ist. Die kleinen Kinder sind häufig zwischen den parkenden Autos auch für Fahrradfahrer, die auf dem Ginnheimer Stadtweg fahren, nicht zu sehen.
 
Der Magistrat wird daher gebeten,
durch geeignete Maßnahmen dafür zu sorgen, dass an den bordsteinabgesenkten beiden Stellen im Einmündungsbereich der Straßenbereich so freigehalten wird, dass dort Kinder und andere zu schützende Personen hindernisfrei die Straße überqueren können.
 
Antragsteller: 

CDU 



Neugestaltung des Platzes vor dem Haus Dornbusch
 
Seit dem Jahre 2010 gibt es örtliche Bemühungen um die Umgestaltung und Aufwertung des Platzes vor dem Haus Am Dornbusch. Anfang des Jahres 2012 erschienen in Frankfurter Tageszeitungen Berichte über eine vom Planungsamt vorbereitete Neugestaltungsplanung für diesen Platz. Dort heißt es:
 
«Der Platz vor dem Haus am Dornbusch wird komplett umgestaltet und erhält ein freundliches Gesicht, in dem auch der Bücherschrank voll zur Geltung kommt. Die Arbeiten sollen laut Planungsdezernent Anfang nächsten Jahres beginnen«. Bis dato gibt es aber nur kleine Veränderung, wie z.B. die Umsetzung der Paketbox der Post an den Rand des Platzbereiches.
 
In der M 165 vom 19.9.2014 legte sich der Magistrat aber auf eine mit dem Ortsbeirat 9 abgestimmte Vorzugsvariante für die grundlegende Umgestaltung dieses für den Stadtteil wesentlichen Mittelpunkt fest.
 
In der Zielbestimmung der Magistatsvorlage ist dargelegt : «… 2. Die Vorzugsvariante (Anlage 1) wird als Grundlage für zukünftige Ausführungsplanungen sowie als Leitlinie für turnusmäßige Erneuerungsarbeiten und Änderungen am Stadtmobiliar beschlossen.

A Zielsetzung
Die Bestandssituation vor Ort ist von einem sehr diffusen und uneinheitlichen Erscheinungsbild geprägt. Dies betrifft besonders die Standorte der Bäume, die Lage, Größe und Gestaltung der Grünflächen sowie Anzahl und Verteilung des vorhandenen Stadtmobiliars. Die Zielstellung liegt daher darin, dem Platz eine Ordnung und Struktur zu geben, ihn durch Beseitigung der funktionalen und gestalterischen Defizite besser als Platz nutzbar zu machen und so seine Rolle als Mittelpunkt und Einfallstor des Stadtteils Dornbusch besser erlebbar zu machen.“

Die Aufnahme der Maßnahme in das Programm „Schöneres Frankfurt“ wurde damals wegen anderer Projekte vorläufig zurückgestellt. Leider gab es bis dato aber nur kleine Veränderung, wie z.B. die Umsetzung der Paketbox der Post an den Rand des Platzbereiches, ansonsten ist kein Fortschritt erkennbar, auf den die Bürger aber dringend warten.
 
Auch fehlen in diesem Bericht die vom Ortsbeirat geforderten Planungen für einen Fußgänger-
überweg über die Eschersheimer Landstraße nördlich der Kreuzung Am Dornbusch.
Der Ortsbeirat 9 und die Stadtplanung beschäftigen sich also bereits seit mehr als 4 Jahren
mit der städtebaulichen Aufwertung bzw. Stadtreparatur Am Dornbusch. Zwischenzeitlich wandelte sich das Erscheinungsbild dieses Ortsteilszentrums leider eher zum Negativen. Zuletzt zeigte sich das darin, dass ohne weiteres dieser Platz als Aufstellungsort für einen als anderweitig störend empfundenen Kleiderbehälter ausgewählt wurde, ohne im übrigen Rücksprache mit dem Ortsbeirat zu nehmen.
 
Deshalb bittet der Ortsbeirat den Magistrat,
 
1. die Planung endlich mit Nachdruck zu realisieren.
2. Weiterhin soll in den Plänen ein Standort für einen unterirdischen Glascontainer, den der
Ortsbeirat aus seinem Budget bezahlen könnte, vorgesehen werden.
3. Ferner sollen dem Ortsbeirat möglichst zeitnah die Planungen für eine Fußgängerquerung über die Eschersheimer Landstraße nördlich der Kreuzung vorgestellt werden.
 
Frankfurt, im November2016                                                  

Antragsteller(in):

Christiane Loizides
Friedrich Hesse




Zusage für Ginnheimer Wochenmarkt endlich einlösen

Vorgang OM 282 v. 18.08.2011; OM 4002 v. 19.03.2015; St 784 v. 22.05.2015; OF 945 v. 18.06.2015; St 967 v. 03.07.2015

In der Stellungnahme 967 v. 03.07.2015 hat der Magistrat zum Ausdruck gebracht, dass er aufgrund der positiven Haltung der Hafen- und Marktbetriebe nach Abschluss der laufenden Standortprüfung den Ginnheimer Wochenmarkt an dem auf einer gemeinsamen Ortsbesichtigung Ende Februar 2015 von allen Beteiligten g befürworteten Platz vor dem Rewe-Markt an der Ginnheimer Landstraße im Frühjahr 2016 einrichten möchte.

Bis nunmehr Ende des Jahres 2016 ist nichts geschehen und sind dem Ortsbeirat auch keinen negativen Stellungnahmen bekannt geworden. Den „Ginnheimern“, die diesen Wochenmarkt dringend wünschen und auf seine Einrichtung seit vielen Jahren warten, ist nicht mehr zu vermitteln, dass die Einrichtung eines einfachen Wochenmarktes nach Abschluss des „Standortfindungsvorgangs“ mehr als 1,5 Jahre beansprucht, ohne dass ein Fortschritt zu erkennen ist.

Der Magistrat wird daher gebeten,

den Wochenmarkt, so wie im Jahre 2015 mit dem Ortsbeirat abgestimmt, endlich zu etablieren, andernfalls gegenüber dem Ortsbeirat darzulegen, welche Hindernisse aufgetreten sind.

Frankfurt, im November 2016
                                                                                                                              
Antragstellerin:

Christiane Loizides





Der Ortsbeirat wolle beschließen:
 
Umrüstung von Gasleuchten: Strukturelles Erhaltungsgebiet Gaslicht
 
Vorgang: M 69/14; B147/16; OF 52/9; OM 366/9; ST 1389/9
 
In Ziffer 6 der M 69/14 wurde der Magistrat höflich gebeten, zu prüfen und zu berichten, welcher Bereich oder Straßenabschnitt in Frankfurt am Main zur Erinnerung an die technischen, kulturellen und stadtgestalterischen   Besonderheiten der Gasbeleuchtung langfristig im gasbeleuchteten Ist-Zustand bewahrt werden kann.

Dementsprechend teilt der Magistrat mit B147/16 mit, die historische Gasbeleuchtung in der Anzengruberstraße im Dichterviertel zur Erhaltung vorzusehen. Dies wurde vom Ortsbeirat 9 in der OM 366 begrüßt, im Hinblick darauf aber, dass es sich bei der vorhanden Gasbeleuchtung in der Anzengruberstraße um den Typ „moderne“ Peitschenlampen handelt, die den damals neuen elektrischen Straßenleuchten nachempfunden wurden, der Magistrat gebeten, auch die Mörickestraße im Dichterviertel in den Erhaltungsbereich einzubeziehen. Dort stehen nämlich die älteren und ursprünglichen Aufsatzlampen, und es wäre nicht sinnvoll, gerade diesen Typ unberücksichtigt zu lassen. Beide Straßen liegen dicht beieinander in demselben Bereich und stellen gemeinsam die historische Entwicklung der Gasbeleuchtung in Frankfurt am Main da.
 
Die Ablehnung dieser Bitte in der St 1389 vom 07.10.2016 berücksichtigt diesen historisch - kulturellen Hintergrund des Ortsbeiratsbegehrens nicht.

Der Magistrat wird daher höflich gebeten,
die Angelegenheit aufgrund obiger Ausführungen erneut zu prüfen und die kurze Mörickestraße mit dem älteren Typ von Gasleuchten ebenfalls zur Erhaltung vorzusehen.
 
Frankfurt am Main, im Oktober 2016                          
                                                                                                                     
Antragsteller:

Christiane Loizides
Friedrich Hesse




Vorgang: OM 6/9  v. 28.04.2016
Verlegung der Containeransammlung an der Bushaltestelle „Dornbusch“

Der Ortsbeirat begrüßt zwar, dass der Magistrat das Anliegen, das mit der OM6/9 an ihn herangetragen wurde, innerhalb kurzer Zeit aufgegriffen hat.

Allerdings ist das Ergebnis nicht akzeptabel und wird abgelehnt.

Die Verschiebung des Standortes um wenige Meter nach Osten, vom Haus Nr. 3 vor das Schaufenster des Geschäfts in dem Gebäude „Am Dornbusch 1“ wird von den Anliegern als Provokation empfunden. Die untragbaren Zustände, die in der Begründung zur OM 6/9 geschildert wurden, werden damit eher verstärkt als behoben. Weshalb der Kleidercontainer am alten Standort verblieben ist und die optische Verschandelung des Straßen- bzw. Bürgersteigbildes sich nunmehr von Haus Nr. 3 bis vor das Gebäude Nr. 1 direkt an der Rückseite des Abgangs zur U-Bahn-Station hinzieht, ist völlig unverständlich.
Insbesondere wird mit der bereits vorgenommenen Verlagerung nicht dem Antrag des Ortsbeirats in der OM 6/9 entsprochen. Dieser zielte auf eine Standortverlegung, welche „die Anwohner im Bereich der Bushaltestelle (ab der Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Am Dornbusch bis etwa Am Dornbusch 7) weniger belastet“. Der OF 16/9 vom 28.04.2016 kann entnommen werden, welche Standorte beispielsweise als weniger belastend angesehen werden könnten.

Nach Mitteilung der Anwohner lädt der neue Standort noch besser zur Verschmutzung ein, das Abstellen von Flaschen oder Ablegen von Müll erfolge jetzt zwischen Kleidercontainer und U-Bahnabgang. Leider dienten die so platzierten Container vielen Bürgern zum Entsorgen von Unrat. Der Kleidercontainer trage ebenfalls zur Verschandelung dieses Bereichs vor ihren Haustüren und Schaufenstern bei. Eine Umsetzung des Kleidercontainers  vor das Haus Am Dornbusch, wie möglicherweise ins Auge gefasst ( siehe St 961/9) wäre im übrigen nicht vermittelbar, da sich der Ortsbeirat 9 seit Jahren  dort um eine Umgestaltung mit dem Ziel der Verbesserung der Aufenthaltsqualität an diesem für den Stadtteil Dornbusch zentralen Platz engagiert. Ein öffentliches Bedürfnis für die Aufstellung des Kleidercontainers in den beiden in Rede stehenden Bereichen der U-Bahn-Haltestelle „Am Dornbusch“ besteht nicht.

Der Magistrat wird daher gebeten,
1.   der OM 6/9 entsprechend zu verfahren und eine Verlegung der Glascontainer an einen                der in der OF 16/9 genannten Standorte vorzunehmen, falls sich keine andere, weniger belastende Stelle anbietet;
2. zu prüfen und dem Ortsbeirat zu berichten, wer den Altkleidercontainer aufgestellt hat und ob für dieses Standort eine Erlaubnis erteilt wurde;
3. falls für den Standort des Kleidercontainers keine Erlaubnis vorliegt, für dessen schnelle Entfernung Sorge zu tragen, insbesondere wegen der Ungeeignetheit des Standortes, keinesfalls aber nachträglich eine Erlaubnis zu erteilen. Eine möglicherweise ins Auge gefasste Versetzung auf den Platz vor dem Haus Am Dornbusch soll auf jeden Fall unterbleiben.

Frankfurt am Main, im August 2016                                   

Antragsteller:

Christiane Loizides
Friedrich Hesse