Kostenübernahme für Schülertickets im ÖPNV

Antrag
der CDU-Fraktion


Kostenübernahme für Schülertickets im ÖPNV

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:


Der Magistrat prüft folgende Fragestellungen und legt der Stadtverordnetenversammlung
zügig einen umfassenden Bericht dazu vor:
1. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, Schülerinnen und Schüler bei der Finanzierung
von Schülertickets für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) noch
weiter zu entlasten?
2. Hält der Magistrat eine städtisch finanzierte Ausnahmeregelung für denkbar, die §
161, Absatz 5 des Hessischen Schulgesetzes dahingehend ergänzt, dass die Fahrtkostenübernahme
unter den folgenden Gesichtspunkten auch in den Fällen erfolgt,
bei denen es eine nähergelegene aufnahmefähige Schule gibt:
a) Ein Geschwisterkind besucht bereits die angewählte Schule;
b) die Schule wird wegen ihres spezifischen Schwerpunktes und Fächerprofils angewählt;
c) die Familie legt Wert auf eine bestimmte Schulform.
3. Wie viele Anträge auf Fahrtkostenerstattung mussten für das Schuljahr 2022/23
aufgrund der genannten Erstattungsgrundlagen abgelehnt werden?
4. Welche Kosten wären entstanden, wenn die Stadt Frankfurt diesen Anträgen stattgegeben
hätte?


Begründung


Viele Schülerinnen und Schüler nutzen neben dem Fahrrad und dem Gehweg auch den
ÖPNV. In diesem Zusammenhang stellt das von der schwarz-grünen Landesregierung zum
Schuljahr 2017/18 eingeführte Schülerticket Hessen, mit dem Schülerinnen und Schüler für 365 € pro Jahr – also 1 € am Tag – in ganz Hessen und mehreren angrenzenden Gebieten mobil sein können, ein sehr gutes Angebot dar.


Trotzdem gibt es immer wieder soziale Härtefälle und Einzelfälle, bei denen die freie
Schulwahl durch die in § 161 dargelegten Bestimmungen des Hessischen Schulgesetzes
zur Erstattung von Schülertickets indirekt beeinträchtigt wird. Ein FAZ-Artikel vom
6.1.2023 schildert beispielsweise den Fall einer Familie, in der die ältere Tochter das
Schülerticket bezahlt bekommt, die jüngere Tochter, die die gleiche Schule besucht, jedoch
nicht, da im betreffenden Jahr der Aufnahme auch an einer nähergelegenen Schule
ein Platz frei gewesen wäre. So kann es in Einzelfällen zu einer Benachteiligung von Eltern
kommen, die sich bei der Schulwahl ihrer Kinder am Schulort der Geschwisterkinder, einem
bestimmten Schulprofil oder der Präferenz für eine bestimmte Schulform orientieren
möchten. Darüber hinaus gibt es Familien, für die auch das bereits sehr rabattierte Jahresticket
für 365 € eine große finanzielle Belastung darstellt. Mögliche Effekte einer „indirekten
Schülerlenkung“ über finanzielle Anreize oder den Wegfall derselben widersprechen
dem Grundsatz der freien Schulwahl und sollten – wenn möglich und finanziell umsetzbar
- vermieden werden.


Dr. Nils Kößler
Fraktionsvorsitzender


Antragstellerinnen und Antragsteller:
Stv. Anita Akmadza
Stv. Christian Becker
Stv. Carolin Friedrich
Stv. Claudia Korenke
Stv. Sara Steinhardt