E-Scooter-Lizenzen für Verleihfirmen ausschreiben
Antrag
der CDU-Fraktion
E-Scooter-Lizenzen für Verleihfirmen ausschreiben
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, die Missstände und Gefährdungen insbesondere von Fußgängern
durch falsch abgestellte E-Scooter zu beseitigen und eine stadtverträgliche Nutzung
dieser Kleinstfahrzeuge herbeizuführen. Auch zu diesem Zweck soll zügig eine qualifizierte
Ausschreibung durchgeführt werden, mit der die Bereitstellung von E-Scootern
im öffentlichen Raum durch die Vergabe von Lizenzen an E-Scooter-Verleiher reguliert
wird. Die Ausschreibung soll unter anderem folgende Vorgaben und Kriterien haben:
• 2 Jahre Laufzeit
• maximal 3 zugelassene Anbieter
• Fahrzeug-Obergrenze
• stadtweite Abdeckung in der Innenstadt und in den Stadtteilen
• Parken und Bereitstellen ausschließlich auf gekennzeichneten Flächen
• Bereitstellen von Personal für Parküberwachung / Umstellen von Fahrzeugen
• Fristen zur Beseitigung von Missständen
• Kundenhotline
• Kreislaufwirtschaft
• Einhaltung von Nachhaltigkeitskriterien
• sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse
• Vertragsstrafen bei Nichteinhaltung der Vorgaben
Begründung
Die Nutzung von E-Scooter-Sharing ist in Frankfurt stark angestiegen. Mittlerweile werden
von den verschiedenen Verleihfirmen insgesamt ca. 10.000 Fahrzeuge im öffentlichen
Straßenraum angeboten. Damit einhergehend haben auch die Gefährdungen durch eine
rücksichtslose Fahrweise auf Fußwegen und in Fußgängerzonen sowie durch falsch abgestellte
E-Scooter auf Bürgersteigen weiter zugenommen. Die Fahrzeuge werden zu Stolperfallen
für Fußgänger, wobei Senioren und sehbehinderter Menschen besonders betroffen
sind. Das Schließen von Vereinbarungen mit den Anbietern auf der Grundlage von
Sondernutzungenregelungen durch den Magistrat und die Ausweisung von verpflichtenden
Abstellplätzen an einigen Stellen in der Innenstadt haben diesem gefährlichen Wildwuchs
keine Grenzen gesetzt.
Um die Nutzung von E-Scootern stadtverträglich weiter zu entwickeln, muss ein harmonisches
Miteinander im Straßenverkehr und im Stadtbild gewährleistet sein. Das digitale
Modell der E-Scooter unterstützt die Entwicklung und Einführung von gezielten Sicherheitsmaßnahmen
und das geordnete Abstellen. Doch wenn bis zu einem halben Dutzend
Anbieter in Frankfurt tätig sind, führen, wie tagtäglich die Realität zeigt, eine freiwillige
Selbstkontrolle durch die Anbieter und ein Operieren mit Sondernutzungen nicht zum gewünschten
und notwendigen Erfolg. Abhilfe kann hier die Ausschreibung von Lizenzen für
Verleihfirmen in einem qualifizierten Auswahlverfahren bringen. Paris, London und Leipzig
haben mit Erfolg dieses Verfahren gewählt, durch das nicht nur hinsichtlich der Verkehrssicherheit
bindend einzuhaltende Regeln durchgesetzt werden können. Darüber hinaus
können auch Qualitätsstandards beispielsweise zu Fahrzeugobergrenzen, Umweltkriterien,
Kundenservice und Beschäftigungsverhältnissen umgesetzt werden, die über Sondernutzungen,
die nur straßenrechtliche Dinge regeln dürfen, nicht abgedeckt werden
können.
Dr. Nils Kößler
Fraktionsvorsitzender
Antragstellerinnen und Antragsteller:
Stv. Frank Nagel
Stv. Dr. Veronica Fabricius
Stv. Sabine Fischer
Stv. Dr. Sascha Vogel